Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist einer der Schwerpunkte der Spezialisierung unserer Kanzlei.
Wir gewährleisten komplexe Rechtshilfe im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts, mit besonderer Berücksichtigung des Baurechts (angefangen bei der Hilfe beim Erlangen einer Baugenehmigung), des Rechts bezüglich der Raumplanung und Raumordnung, des Umweltschutzrechts, des Immobilienverkehrsrechts (darunter auch in Angelegenheiten, die Enteignungen und Entschädigungen für Immobilienenteignungen betreffen), des Pharmarechts sowie des Verwaltungsverfahrens (darunter auch des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens) und des gerichtlichen Verwaltungsverfahrens.
Wir vertreten unsere Kunden in Verfahren vor öffentlichen Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten (Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und dem Hauptverwaltungsgericht), fertigen Prozessschriftsätze im Verwaltungsverfahren (u.a. Berufungen, Beschwerden, Anträge auf die Wiederaufnahme des Verfahrens und Anträge auf Feststellung der Nichtigkeit von Bescheiden) und im gerichtlichen Verwaltungsverfahren (u.a. Klagen an das Woiwodschaftsverwaltungsgericht und Kassationsklagen an das Hauptverwaltungsgericht) an. Darüber hinaus leisten wir laufende Rechtsberatung vor dem Verfahren und während des Verfahrens.
Wir fertigen auch rechtliche Fachgutachten aus den nachfolgend genannten Bereichen: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, gerichtliches Verwaltungsverfahren, Baurecht, Immobilienverkehrsrecht, Recht betreffend Raumplanung und Raumordnung.