Wirtschaftsrecht
Wir leisten komplexe Rechtshilfe im Bereich des allgemeinen Wirtschaftsrechts, sowohl des privaten als auch des öffentlichen.
Wir bieten das volle Spektrum der juristischen Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, was die Gründung, Auflösung, Umwandlung sowie Fusionen und Übernahme von polnischen und ausländischen Gesellschaften betrifft als auch der Rechtsberatung im Bereich des laufenden Funktionierens von Handelsgesellschaften. Wir bieten die feste rechtliche Körperschaftsberatung der Gesellschafter- / Aktionärsversammlung sowie der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen. Wie beraten auch die Vertreter der Gesellschaften im Bereich der laufenden Tätigkeit.
Wir vertreten erfolgreich die Unternehmer (sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen) bei den Gerichtsverfahren zu den komplizierten Wirtschaftsverfahren.
Wir spezialisieren uns auch auf die Prozessvertretung unserer Kunden bei den Gerichtsstreitigkeiten im Bereich der sog. persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder / Mitglieder der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaften für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaften (Art. 299 des Handelsgesellschaftengesetzbuches).
Außerdem leisten wir höchstqualitative Rechtshilfe im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes. In diesem Bereich fertigen wir rechtliche Fachgutachten u.a. im Bereich des Energierechtes, Telekommunikationsrechtes, Wettbewerbsrechtes und Verkehrsrechtes an. Wir vertreten unsere Kunden auch bei den Verwaltungsverfahren im Bereich des Verwaltungswirtschaftsrechtes darunter insbesondere im Bereich des Energierechtes, Telekommunikationsrechtes und Verkehrsrechtes.