Strafrecht
Wir leisten die Rechtshilfe im Bereich des Strafrechtes, mit besonderer Berücksichtigung der Führung der Verfahren im Bereich des sog. Wirtschaftsstrafrechtes (d.h. der Verfahren betreffend Straftaten gegen den Wirtschaftsverkehr, die in Art. 296-306 des Strafgesetzbuches typisiert sind, wie z.B. Vertrauensmissbrauch, Kreditbetrug, Geldwäsche, Vereitelung oder Verhinderung der Befriedigung des Gläubigers als auch der Straftaten die in den Vorschriften außerhalb des Gesetzbuches bestimmt sind) sowie die Führung der Sachen im Bereich des Steuerstrafrechtes (d.h. der Verfahren zu den Steuerstraftaten und Finanzvergehen, die in den Vorschriften des Finanzstrafgesetzbuches typisiert sind).
Wir vertreten unsere Kunden bei den schwierigen, komplexen und vielseitigen Strafverfahren sowohl auf der Ebene des Ermittlungsverfahrens (d.h. vor den Strafverfolgungsorganen) als auch des Gerichtsverfahrens vor den Gerichten aller Instanzen als auch vor dem Obersten Gericht.
Wir treten im Strafverfahren als Verteidiger des Verdächtigen oder Beklagten oder als Bevollmächtigte des Nebenklägers oder Bevollmächtigte des Privatklägers auf.
Wir fertigen die Prozessschriftsätze bei den Strafverfahren an, darunter insbesondere die Berufungen, Beschwerden, Kassationen, Anträge auf Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens oder subsidiäre Anklageschriften.
Wir führen auch u.a. die Verfahren im Bereich der Pause oder Aufschub der Vollstreckung der Freiheitsstrafe sowie andere Verfahren aus dem Bereich des Strafvollzugsrechtes.