Familienrecht
Wir leisten die Rechtshilfe in jeder Kategorie der Familienangelegenheiten.
Wir vertreten unsere Kunden mit Engagement und Empathie bei den Scheidungsprozessen (sowohl bei der Scheidung ohne Schuldspruch als auch mit Schuldspruch bei der Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens der Seiten), indem wir die laufende Rechtshilfe auf jeder Etappe des Prozesses leisten.
Wir führen u.a. die Verfahren betreffend Separation, Eheaufhebung, Alimente, aus dem Bereich der elterlichen Sorge (bzgl. der Entziehung oder Betrauung mit der elterlichen Sorge), Umsetzung der Eltern-Kinder-Kontakte, betreffend Entscheidungen über die wesentlichen Kinderangelegenheiten sowie die Verfahren betreffend die Feststellung der Abstammung des Kindes (Mutterschaftsfeststellung, Abstreiten der Mutterschaft, Vaterschaftsfeststellung, Abstreiten der Vaterschaft, Nichtigerklärung der Vaterschaftsanerkennung).
Wir vertreten reibungslos und völlig professionell unsere Kunden auch bei den Verfahren zur Teilung des Gesamtgutes nach der Beendigung der ehelichen Gütergemeinschaft (nach dem Scheidungsurteil).