Recht betreffend die öffentlichen Aufträge
Wir leisten die Rechtshilfe im Bereich des Rechts betreffend die öffentlichen Aufträge sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber.
Wir sichern die professionelle Rechtsunterstützung beim Vergabeverfahren. Wir erstellen oder analysieren die Ausschreibungsunterlagen anhand des Rechtsrisikos (Bekanntmachung, Lastenheft, Verträge). Wir bieten die Anfertigung von Ordnungen, Musterschreiben, Formularen, Erklärungen, Einkaufsplänen als auch Vorbereitung des Schriftverkehrs mit den Auftragnehmern (Antwortschreiben auf die Schreiben, Anfragen und Anträge) oder Anfertigung von Schreiben an den Auftraggeber, Anfragen und Anträgen an. Wir bieten die Rechtsberatung bei der Bewerbung um den Auftrag sowie auf der Etappe dessen Abwicklung.
Wir vertreten unsere Kunden bei den Berufungsverfahren vor der Landesberufungskammer als auch bei den Gerichtsverfahren, die aufgrund der Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidungen der Landesberufungskammer eingeleitet wurden. In diesem Bereich bieten wir insbesondere die Anfertigung von Berufungen und Beitritt, Vertretung vor der Landesberufungskammer, Anfertigung von Beschwerden an die ordentlichen Gerichte gegen die Entscheidungen der Landesberufungskammer sowie Prozessvertretung vor diesen Gerichten.